Energieberatung

Für eine umfassende Analyse nehmen wir Ihr Haus vor Ort genau unter die Lupe: der Ist-Zustand von Fenstern, Dämmungen, Heizungsanlage etc. wird begutachtet.


Mit diesen Informationen wird der Energiebedarf des Gebäudes rechnerisch ermittelt. Grundlage hierfür ist die Energieeinsparverordnung (EnEV).

 

Anschlieflend erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch einen detaillierten Bericht, der die Schwachpunkte analysiert und Ihnen Sanierungsvorschläge und deren Wirtschaftlichkeit aufzeigt.

 

Vor allem wenn Ihre Heizenergiekosten zu hoch sind, Sie planen ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen/zu sanieren oder einen KfWKredit in Anspruch nehmen möchten, ist eine Analyse Ihres Gebäudes mit rechnerischem Nachweis sinnvoll.

Nachweise nach Energieeinsparverordnung für Alt- und Neubauten

(z. B. als Sachverständigengutachten für KfW-Anträge)

Mit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 als Teil des Deutschen Baurechts wurden die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagen-verordnung (HeizAnlV) abgelöst und  zur EnEV zusammengefasst. Die derzeit gültige EnEV-Fassung trat am 01. Oktober 2009 in Kraft.

 

Die Bundesregierung schreibt in der EnEV Bauherren bautechnische Anforderungen vor, um einen möglichst niedrigen und effizienten Energieverbrauch bei Gebäuden zu erreichen.

 

Die EnEV gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude und betrifft sowohl Neubauten als auch bestehende Gebäude. Außerdem werden in der EnEV die Energieausweise geregelt.

 

Bei Neubauten ist grundsätzlich eine Berechnung nach EnEV und die Erstellung eines Energieausweises gefordert, unabhängig, ob ein Gebäude nach EnEV oder z. B. mit KfW-Effizienzhaus-Standard errichtet wird.

 

Wir erstellen für Sie

 

  • Nachweise nach EnEV für Alt- und Neubauten
    (z. B. als Sachverständigengutachten für KfW)
  • Nachweise sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude